Notice & Takedown-Verfahren: Bedingungen für das Melden unrechtmäßiger Äußerungen

Einleitung

Eweka Internet Services B.V. („Eweka“) legt großen Wert auf die Freiheit der Meinungsäußerung ihrer Abonnenten, ist sich jedoch auch davon bewusst, dass das Internet auf eine Art und Weise genutzt werden kann, die gegen das geltende Recht verstößt und Dritten schaden kann. Die Rolle von Eweka als Internet-Service-Provider ist in diesem Zusammenhang beschränkt: Eweka kann nur Meldungen in Bearbeitung nehmen, die darauf gerichtet sind, eindeutig unrechtmäßige Informationen, die von ihren Abonnenten veröffentlicht wurden, zu entfernen oder unzugänglich zu machen. Eweka führt keine präventive Überwachung durch und ist dazu auch nicht verpflichtet.

Um zu gewährleisten, dass sie sorgfältig und transparent gegenüber ihren Abonnenten und gegenüber Dritten handelt, hat Eweka dieses Notice & Takedown-Verfahren für die Bearbeitung von Meldungen Dritter eingerichtet, die sich auf (angeblich) unrechtmäßige Äußerungen von Abonnenten von Eweka im Internet mit der Bitte beziehen, die betreffende Äußerung zu entfernen oder unzugänglich zu machen.

1.Schadloshaltung und Anwendungsbereich
1.1.Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Meldungen an Eweka, die sich auf (angeblich) unrechtmäßige Äußerungen beziehen.
1.2.Durch Ausfüllen des Meldeformulars hält der Meldende Eweka Internet Services B.V. und mit ihr verbundene Unternehmen von jeglichen Ansprüchen Dritter sowie von allen Schäden und Kosten (darin inbegriffen Kosten für rechtlichen Beistand), die Eweka oder mit ihr verbundenen Unternehmen infolge der Bearbeitung oder des Tätigwerdens aufgrund der Meldung entstehen, schadlos. .
2.Inhalt der Meldung
2.1.Meldungen können nur mit dem auf der Internetseite von Eweka veröffentlichten Meldeformular eingereicht werden. Die Meldung muss über die Internetseite verschickt werden.
2.2.Die Meldung wird nur dann bearbeitet, wenn das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt wurde und sich auf eindeutig unrechtmäßige Äußerungen bezieht.
2.3.Der Meldende muss bei etwaigen Fragen zur Begründung seiner/ihrer Meldung selbst Rat bei einem bezüglich der konkreten Angelegenheit (juristischen) Experten einholen.
3.Entscheidung
3.1.Nach Eingang der Meldung leitet Eweka die Meldung an die ihr bekannte Kontaktadresse des Abonnenten weiter.
3.2Dem Abonnenten wird mindestens ein (1) Tag eingeräumt, um auf die in der Meldung enthaltene Anschuldigung, wonach die von ihr/ihm veröffentlichte Äußerung unrechtmäßig sein soll, zu reagieren, es sei denn Eweka ist der Auffassung, dass es die Angelegenheit nicht zulässt, die Reaktion des Abonnenten abzuwarten. Eweka berücksichtigt die etwaige Reaktion des Abonnenten bei ihrer Beurteilung der Frage, ob tatsächlich eine Unrechtmäßigkeit vorliegt.
3.3.Eweka entscheidet über korrekt und vollständig ausgefüllte Formulare innerhalb von fünf (5) Werktagen, es sei denn die Entscheidung erfordert nach Auffassung von Eweka mehr Zeit.
4.Beurteilung
4.1.Eweka beurteilt die Meldungen gemäß dem niederländischen Recht.
4.2.Wenn Eweka der Bitte stattgibt, wird sie zunächst ihren Abonnenten bitten, die Informationen unverzüglich zu entfernen. Kommt ihr Abonnent dieser Bitte nicht sofort nach oder weist dieser nach, dass die betreffenden Informationen nicht eindeutig unrechtmäßig sind, ist Eweka berechtigt, die Informationen sofort selbst zu entfernen oder unzugänglich zu machen.